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Transparente Besteuerung einer KGaA
Die Abgrenzung zwischen einer transparenten Besteuerung zu einer nach dem Trennungsprinzip ausgerichteten Besteuerung der persönlich haftenden Gesellschafter (phG) einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) war in der Vergangenheit schon häufiger Gegenstand von Entscheidungen der Steuergerichte. Ungeklärt in diesem Zusammenhang war bislang jedoch die Frage, wie mit Dividenden aus Beteiligungen der KGaA zu verfahren ist, die sowohl der KGaA zugutekommen als auch dem phG. Der I. Senat des BFH nutze die Klärung der offenen Frage nochmals dazu, dogmatische Unterschiede in der Besteuerung der KGaA und seiner phG zu beleuchten (, NWB NAAAJ-23412).
Kernaussagen
Die KGaA und seine phG werden nach unterschiedlichen Besteuerungsprinzipien behandelt – der Besteuerung der KGaA nach dem Trennungsprinzip steht das Transparenzprinzip für den phG gegenüber.
Die Besteuerungsnorm des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG ist eine Zurechnungsnorm des phG und qualifiziert keine Einkünfte um.
Steuerbefreiungen aus durchgeleiteten Dividenden sind nicht nur bei der KGaA, sondern auch für den phG einschlägig.
Fazit
Die KGaA und ihre Komplementäre sind eigenständige Steuerrechtssu...