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Konsequenzen des Formwechsels für einen vorgelagerten Anteilstausch nach § 21 UmwStG
Nach Auffassung des ( NWB DAAAI-04541) führt der Formwechsel einer erworbenen Gesellschaft in eine KG im Anschluss an einen qualifizierten Anteilstausch innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist zur rückwirkenden Besteuerung eines Einbringungsgewinns II nach § 22 Abs. 2 UmwStG.
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Sachverhalt zum : [i]FG Münster, Urteil v. 30.12.2021 - 4 K 1512/15 F, NWB DAAAI-04541 Im Streitjahr 2010 waren an einer GmbH & Co. KG (Klägerin) zwei beigeladene natürliche Personen als Kommanditisten mit 90 % bzw. 10 % beteiligt. Die Beigeladenen sind außerdem zu jeweils 98 % bzw. zu jeweils 2 % an der UB-GmbH sowie an der U-GmbH beteiligt gewesen. Zwischen der Klägerin als Besitzgesellschaft und der UB-GmbH als Betriebsgesellschaft bestand eine Betriebsaufspaltung. Die von den Beigeladenen an beiden GmbH gehaltenen Anteile gehörten zu deren Sonderbetriebsvermögen bei der Klägerin.
[i]Kusch, Formwechsel, Grundlagen, NWB QAAAF-77023 Im Zuge einer Kapitalerhöhung bei der U-GmbH übernahmen die Beigeladenen die neuen Anteile verhältniswahrend und brachten zur Anrechnung hierauf ihre jeweiligen Anteile an der UB-GmbH ein (Anteilstau...