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Änderungen beim häuslichen Arbeiten
Der Bundestag hat am das JStG 2022 unter Berücksichtigung der Ergebnisse des BT-Finanzausschusses beschlossen. Der Bundesrat hat am seine Zustimmung hierzu erteilt. Eine Verkündung im BGBl erfolgte. Das JStG 2022 enthält auch bedeutsame Änderungen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit der häuslichen Arbeit – entweder in oder außerhalb eines häuslichen Arbeitszimmers –, auf die im Beitrag näher eingegangen wird.
Einordnung
Der Kostenabzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeiten löst oftmals Diskussionen mit der Finanzverwaltung, mitunter aber auch mit Mandanten aus. In § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b) und Buchst. c) EStG wird durch die Änderungen des JStG 2022 die steuerliche Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitens neu geregelt.
Kernaussagen
Die (tatsächlichen) Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können nur noch in Ansatz gebracht werden, sofern sich dort der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung befindet. Ob dauerhaft ein anderer Arbeitsplatz anderweitig zur Verfügung steht, ist – im Gegensatz zum Regierungsentwurf – irrelevant. Liegt im häuslichen Arbeitszimmer der Tätigkeitsmittelpunkt,...