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USt direkt digital Nr. 2 vom Seite 19

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a und b UStG; Abgabe von Medikamenten

III C 3 – S 7170/20/10001 :001

Carsten Timm

In seinem hat das Bundesfinanzministerium zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a und b UStG, Abgabe von Medikamenten Stellung genommen.

I. Hintergrund

Das BMF hatte mit III C 3 – S 7170/11/10004 die Grundsätze des , BStBl 2016 II S. 781 übernommen, wonach die Abgabe von für den Patienten individuell in einer Krankenhausapotheke hergestellten Medikamente unter bestimmten Voraussetzungen ein eng mit einer ärztlichen Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG verbundener Umsatz sein kann. Das BMF kommt nunmehr u. a. unter Berücksichtigung des (BStBl 2018 II S. 672) zu dem Schluss, dass auch für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG maßgeblich auf die Unentbehrlichkeit des Medikaments für den Therapieerfolg abzustellen ist.

II. Wesentlicher Regelungsinhalt des BMF Schreibens vom 13.12.2022

Nach dem BMF ist auch die Abgabe durch eine Krankenhausapotheke von nicht patientenindividuell hergestellten (Fertig-) Medikamenten, die einen integralen Bestandteil einer Therapie darstellen, als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG von der Umsatzsteuer zu ...

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