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BBK Nr. 2 vom

Buchung und Bilanzierung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft

Dr. Volker Endert

Die Berufsgenossenschaft ist eine Pflichtversicherung für Arbeitgeber in Deutschland, damit Arbeitsunfälle versicherungstechnisch abgedeckt sind. Die Beitragsbemessung erfolgt allerdings u. a. nach den Ausgaben der Berufsgenossenschaften, so dass die endgültige Beitragshöhe erst nach Ende eines Kalenderjahres feststeht. Für versicherungspflichtige Unternehmen ist diese Unsicherheit im Jahresabschluss abzubilden, was typischerweise über die Bildung einer Rückstellung erfolgt. Der Beitrag widmet sich der unterjährigen Buchung dieser Beiträge sowie der Bilanzierung zum Jahresabschluss.

I. Gesetzliche Grundlagen der Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft ist eine Pflichtversicherung für gewerbliche Arbeitgeber zur Abdeckung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Die gesetzliche Grundlage der Berufsgenossenschaften findet sich im SGB VII. Grundsätzlich sind jedes Unternehmen und jeder Unternehmer Pflichtmitglied. Die Beitragshöhe bemisst sich gem. § 152 Abs. 1 SGB VII immer nach Ablauf eines Kalenderjahres anhand der notwendigen Ausgaben der Genossenschaften (Umlage).

Darüber hinaus bemessen sich die Beiträge aber auch an der Lohnsumme des Unternehmens, dem Un...

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