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JStG 2022: Änderungen des EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 86Am hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Damit konnte das Gesetz wie vorgesehen noch im Jahr 2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl 2022 I S. 2294) verkündet werden. Das Gesetz wurde gegenüber dem Regierungsentwurf umfassend geändert. Dabei wurde das ohnehin bereits sehr umfangreiche Maßnahmenpaket um zahlreiche neue Regelungen erweitert.
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Im EStG haben sich gegenüber dem Regierungsentwurf insbesondere folgende Änderungen und Ergänzungen ergeben:
[i]Ab 1.1.2022Bei der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) wurde der Anwendungszeitpunkt auf den vorgezogen. Außerdem wurde die Begünstigung auch auf Photovoltaikanlagen mit einer Bruttonennleistung von bis zu 15 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit ausgeweitet, die in oder an überwiegend zu gewerblichen Zwecken genutzten Gebäuden installiert sind.
[i]Häusliches Arbeitszimmer/Homeoffice-PauschaleDie Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG) unterscheidet nur noch zwei Fallgruppen: zum einen den Vollabzug der Aufwendungen oder eine Jahrespauschale in Höhe von 1.260 €, wenn der Mittelpunkt der Betätigung im häuslichen ...