Online-Nachricht - Mittwoch, 04.01.2023

Einkommensteuer | Stipendium während der Corona-Pandemie (FG)

Zahlungen aus einem Stipendien-Sonderprogramm zur Kompensation coronabedingter Einnahmeausfälle sind nicht von der Einkommensteuer befreit ().

Hintergrund: Nach § 3 Nr. 44 EStG sind u.a. Stipendien, die aus öffentlichen Mitteln zur Förderung der Forschung oder zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung gewährt werden unter bestimmten weiteren Voraussetzungen steuerfrei.

Sachverhalt: Der Kläger hatte ein Stipendium erhalten, das aus einem Sofort-Hilfepaket stammte, mit dem die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abgemildert werden sollten. Die Mittel dienten insbesondere dazu, das Kulturleben während der Pandemie wiederzubeleben und langfristig zu erhalten. Die Antragstellenden mussten zwar ihre künstlerische oder kuratorische Tätigkeit belegen, die Zuwendungen wurden jedoch nicht von einer Jury, sondern in einem Losverfahren vergeben.

In dem Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr berücksichtigte das Finanzamt die Stipendienzahlung als einkommensteuerpflichtige Betriebseinnahme. Mit seinem erfolglosen Einspruch und der Klage machte der Kläger geltend, dass das Stipendium nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sei, weil es der Förderung der künstlerischen Entwicklung bzw. Fortbildung diene.

Das FG wies die Klage ab:

  • Die Voraussetzungen des § 3 Nr. 44 EStG sind nicht erfüllt – der Kläger hat sich im Streitjahr nicht in einer Aus- oder Fortbildung befunden.

  • Die Förderung der Forschung oder der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung setzt voraus, dass die Maßnahme darauf gerichtet ist, in einem ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden.

  • Die vom Kläger vorgelegten Unterlagen belegen dies nicht. Vielmehr ist mit dem Zuschuss der Zweck verfolgt worden, die künstlerische Tätigkeit angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie fortzuführen.

Quelle: FG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB PAAAJ-30386