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Kurzfassung zum Beitrag von Bouabba, LGDD 1/2023

Betriebliche Altersversorgung

Raschid Bouabba

Die betriebliche Altersversorgung hat sich in der Bundesrepublik Deutschland stetig und in den letzten Jahren insgesamt positiv entwickelt. Gleichwohl stagniert die zweite Schicht der Alterssicherung seit mehr als zehn Jahren. Die langanhaltende Niedrigzinsphase und zunehmende Kündigungen von Gruppenverträgen durch externe Versorgungsträger erzwingen notwendige Maßnahmen auf Arbeitgeberseite. Und obwohl die höchstrichterliche Rechtsprechung die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitgeberpflichten bereits sehr genau prüft, kommen durch das nun bußgeldbewährte und die Arbeitgeber-Informationspflichten verschärfende Nachweisgesetz seit neue Aufgaben auf die Arbeitgeber zu.

Fünf Durchführungswege der bAV

Um die bAV aus ihrer Nebenrolle bei der Altersversorgung herauszuholen, setzt das Betriebsrentenstärkungsgesetz seit vor allem auf die Tarifpartner (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften). Kernpunkt des Gesetzes ist die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung per Tarifvertrag im Unternehmen einzuführen. Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte können vereinbaren, dass die einschlägigen Tarifverträge für dieses Sozialpartnermode...

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