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Umsatzsteuer kompakt
Steuerfreie Beförderung von kranken und verletzten Personen (BFH)
Die Beförderung kranker oder verletzter Personen oder solcher mit Behinderung durch einen hierfür anerkannten Unternehmer ist als "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung" i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei.
Hintergrund: Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL sind "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen ..., einschließlich derjenigen, die durch ... Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen bewirkt werden" steuerfrei.
Sachverhalt: Der Kläger erbrachte ab dem Besteuerungszeitraum 2009 Personenbeförderungsleistungen ausschließlich für oder an kranke, behinderte oder verletzte Personen. Eine entsprechende Genehmigung nach § 49 PBefG lag vor. Die Leistungen wurden größtenteils gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften abgerechnet. Sofern eine Krankenkasse die Erstattung der Kosten ablehnte, wurde über die beförderte Person direkt abgerechnet.
Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Steuerb...