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Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben – Neuregelung für die Wirtschaftsjahre ab 2023/2024
Das BMF hat ein Schreiben zur Neuregelung für die Wirtschaftsjahre ab 2023/2024 bezüglich der Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG bekannt gegeben (, NWB VAAAJ-29338).
Hintergrund: Mehrjährige Kulturen sind Pflanzungen, die nach einer Gesamtkulturzeit der Pflanzen von mehr als einem Jahr einen einmaligen Ertrag liefern (z. B. Baumschulkulturen). Sie unterliegen der jährlichen Bestandsaufnahme und gehören zum Umlaufvermögen. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist das Umlaufvermögen mit den Anschaffungskosten, mit den Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert zu bewerten.