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STFAN Nr. 1 vom Seite 2

Gewerbesteuer – Teil 2

Manuel Edinger

Die Reihe zur Gewerbesteuer soll einen umfassenden Überblick zu allen Aspekten des Gewerbesteuerrechts bieten. Hierbei werden die jeweiligen Ausführungen möglichst praxisnah anhand diverser Schaubilder, Prüfschemata und Beispielen erörtert. Teil 2 beschäftigt sich mit dem Gewerbeertrag als Besteuerungsgrundlage; hierzu wird die Ausgangsgröße – der Gewinn aus Gewerbebetrieb nach dem EStG/KStG – näher betrachtet.

Besteuerungsgrundlage – Gewerbeertrag

Die Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist gem. § 6 GewStG der Gewerbeertrag. Nach § 7 Satz 1 GewStG ermittelt sich dieser wie folgt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Gewinn aus Gewerbebetrieb nach dem EStG/KStG
+
Hinzurechnungen nach § 8 GewStG
Kürzungen nach § 9 GewStG
=
Gewerbeertrag

Gewinn aus Gewerbebetrieb nach dem EStG/KStG als Ausgangsgröße

Da der Gewinn laut dem Wortlaut des § 7 Satz 1 GewStG „nach den Vorschriften“ des EStG oder des KStG zu ermitteln ist, ergibt sich eine verfahrensrechtlich eigenständige Herleitung des Gewinns für Zwecke der Gewerbesteuer. Weder der Steuerpflichtige noch die Finanzverwaltung sind somit an die Ergebnisse gebunden, die im Rahmen der Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerveranlagung ermittelt worden sind. Gleichwohl werden die Berechnungen für die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer einerseits und die Gewerbeste...