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RENO Nr. 1 vom Seite 15

Digitale Diät, oder sind Sie schon abhängig?

Dipl.-Betriebswirt Rolf Leicher

Smartphone & Co. beherrschen uns immer stärker. Die Nutzung digitaler Medien, auch im Büro, ist bei vielen zwangsläufig. Facebook, Twitter, SMS, Apps fordern permanent dazu auf, zu teilen, zu liken und zu kommentieren. Die Angst, etwas zu verpassen, nicht auf dem Laufenden zu sein, ist weit verbreitet. Die ständige Bereitschaft, für soziale Netzwerke offen zu sein, verhindert volle Konzentration auf die Arbeit, auch wenn das bestritten wird.

Die rechtliche Seite

Im Arbeitsrecht gibt es den Begriff „Duldung“. Es kann vom Arbeitgeber geduldet werden, wenn jemand eben mal privat surft oder telefoniert. Duldung heißt, dass Arbeitnehmer digitale Privatkontakte während der Arbeitszeit unterhalten können. Es kommt auf die „Verhältnismäßigkeit“ an: Nutzungsdauer, Tageszeit sowie Häufigkeit machen den Unterschied aus. Kontrollen dazu sind im Alltag sehr schwierig. Von „Arbeitszeitbetrug“ sprechen Juristen, wenn Mitarbeitende für private Angelegenheiten ihr Handy oder Laptop nutzen. Der Arbeitgeber darf aber nicht auf Verdacht gegen Mitarbeitende vorgehen und er gerät in Beweisnot, weil er das private Gerät nicht kontrollieren darf. Einblicke in die privaten Angelegenheiten, auch für eine Stic...