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Spezialfonds | Bagatellgrenze für gewerbliche Einnahmen von 5 auf 10 % angehoben
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes hat der Bundestags-Finanzausschuss beschlossen, die Bagatellgrenze für gewerbliche Einnahmen von Spezialfonds, z. B. beim Betrieb von Solaranlagen auf den Gebäuden und Ladestationen für Elektrofahrzeuge, von 5 auf 10 % anzuheben.
Dazu sagt Bastian Hammer, Steuerexperte beim deutschen Fondsverband BVI: „Die Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Spezial-Investmentfonds dürfen künftig Einnahmen i. H. von bis zu 10 % aus dem Betrieb von Solaranlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge erzielen.“ Die Erhöhung der Grenze von 5 auf 10 % biete etwas mehr Spielraum. Allerdings drohe den Anlegern von Spezial-Investmentfonds, wie z. B. Altersvorsorgeeinrichtungen, beim Überschreiten der Bagatellgrenze weiterhin...