Zollrecht/Abgabenrecht:
Verzinsung von erstatteten Einfuhrabgaben
Leitsatz
1. Das Unionsrecht
steht einer nationalen Regelung (§ 233 Satz 2 AO) nicht entgegen,
die eine Verzinsung des Zinsanspruchs ausschließt.
2. Die wirksame Ausübung der
nach dem Unionsrecht bestehenden Ansprüche des Wirtschaftsbeteiligten
gegen den Mitgliedstaat (siehe hierzu verbundene
Rechtssachen C-415/20, C-419/20 und C-427/20)
erfordert nicht, dass die nationalen Behörden dem Wirtschaftsbeteiligten
auch Prozesszinsen auf die erst im Verlauf eines gerichtlichen Verfahrens
gewährten Zinsen auf die erstatteten Abgaben gewähren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): QAAAJ-29908
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Urteil v. 23.09.2022 - 4 K 67/18
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