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Die Steuerermäßigung für Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG
Grundlagen und aktuelle Entwicklungen (Teil 2)
[i]Teil 1 s. Kanzler, NWB 51/2022 S. 3648Nachdem in Teil 1 der Beitragsreihe ein Überblick zur Steuerermäßigung für Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG gegeben und ihre Bedeutung und Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht dargestellt wurde, setzt der zweite Teil die Analyse der Tatbestandsvoraussetzungen und deren Rechtsfolgen des § 33a Abs. 1 EStG fort, um dann auf die Berücksichtigung von Einkünften, Bezügen und Ausbildungszuschüssen des Unterhaltsempfängers, auf Unterhaltsaufwendungen mehrerer Steuerpflichtiger, auf Aufwendungen für nicht unbeschränkt steuerpflichtige Unterhaltsempfänger sowie auf das Verhältnis des § 33a Abs. 1 EStG zu anderen Vorschriften des EStG einzugehen.
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Lesen Sie auch Teil 1 zu
3. Negative Voraussetzungen: Kein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Familienleistungsausgleich und Vermögenslosigkeit des Unterhaltsempfängers (§ 33a Abs. 1 Satz 4 EStG)
a) Weder der Steuerpflichtige noch eine andere Person hat Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld
[i]Abzugsverbot bei Anspruch auf Familienleistungsausgleich für UnterhaltsempfängerVoraussetzung für den Abzug des Unterhaltshöchstbetrags ist u. a. auch, dass weder der Steuerpflichti...BStBl 2004 II S. 943BStBl 2004 II S. 275