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Umsatzsteuer | Steuerfreie Beförderung von kranken und verletzten Personen (BFH)
Die Beförderung kranker oder
verletzter Personen oder solcher mit Behinderung durch einen hierfür
anerkannten Unternehmer ist als "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen
Sicherheit verbundene Dienstleistung" i.S. des
Art.
132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL sind "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen ..., einschließlich derjenigen, die durch ... Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen bewirkt werden" steuerfrei.
Sachverhalt: Der Kläger erbrachte ab dem Besteuerungszeitraum 2009 Personenbeförderungsleistungen ausschließlich für oder an kran...