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Bilanzierung | Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für bebautes Grundstück nach ImmoWertV
Der Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück kann anhand der ImmoWertV aufgeteilt werden. Dabei gibt es keinen Vorrang für eine bestimmte Ermittlungsmethode, sondern es ist nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden, ob das Ertragswert-, Sachwert- oder Vergleichswertverfahren anzuwenden ist.
Die Klägerin [i]Vermietete Ferienwohnung war eine Vermietungs-GbR, die eine Ferienwohnung an der Ostsee zum Preis von 158.500 € zzgl. Nebenkosten i. H. von ca. 14.000 € erwarb. Sie machte AfA auf der Grundlage eines Gebäudeanteils von 84,32 % geltend; das Finanzamt ermittelte nach der sog. Arbeitshilfe einen Gebäudeanteil von 58 %.
Im anschließenden Klageverfahren beauftragte das FG einen Sachverständigen, dem vom FG das Sachwertverfahren vorgegeben wurde. Der Sachverständige ermittelte einen ...