Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 10 KO 2511/22

Gesetze: JVEG § 4; JVEG § 10; JVEG § 12; JVEG § 14; UStG § 4 Nr. 11b; UStG § 10 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der gerichtliche Sachverständige kann Untersuchungen außerhalb der im JVEG ausdrücklich normierten Fälle (§ 10 JVEG i.V.m. Anlage 2 oder nach Abschnitt O der GOÄ) nicht nach GOÄ und auch nicht nach DKG-NT abrechnen.

2. Wird vom Gericht eine zusätzliche Untersuchung in Auftrag gegeben, kann bei einer Pauschalvereinbarung der zusätzlich erforderliche Zeitaufwand nach Teil III Abs. 2 der Vereinbarung vergütet werden.

3. Auch auf die Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen ist die Umsatzsteuer zu erstatten.

4. Eine Erstattung der vom Sachverständigen an seinen Dienstherrn bzw. Arbeitgeber zur Abdeckung anteiliger Gemeinkosten abgeführten Pauschale kommt nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
FAAAJ-29579

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 26.10.2022 - L 10 KO 2511/22

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen