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Steuerrecht | Spende an gemeinnützige Tochtergesellschaft
Ob die Zahlung einer gemeinnützigen Körperschaft an eine gemeinnützige Tochtergesellschaft eine Betriebsausgabe, eine Spende oder aber eine verdeckte Einlage ist, ist anhand einer Veranlassungsprüfung in Form eines Fremdvergleichs zu prüfen.
Im Einzelnen: [i]Abgrenzungskriterien
Um eine Betriebsausgabe handelt es sich, wenn die Muttergesellschaft mit der Zahlung wirtschaftliche Vorteile anstrebt.
Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns der Tochtergesellschaft den Vermögensvorteil nicht eingeräumt hätte.
Eine Spende ist anzunehmen, wenn das Motiv der Muttergesellschaft die Förderung des steuerbegünstigten Zwecks der gemeinnützigen Tochtergesellschaft ist.
Eine finanziell...