Online-Nachricht - Montag, 19.12.2022

Gesetzgebung | Hinweisgeberschutzgesetz (Bundestag)

Die Bundesregierung will einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland ermöglichen. Sogenannte „Whistleblower“ sollen vor Benachteiligungen geschützt werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am in 2./3. Lesung beschlossen.

Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung in einer vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/3442; BT-Drucks. 20/3709; BT-Drucks. 20/4001 Nr. 1.2) stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.

Hintergrund: Als „Whistleblower“, auch Hinweisgeber, werden Personen bezeichnet, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlichen oder Missstände aufdecken. Zu den von Whistleblowern offengelegten Missständen beziehungsweise Straftaten gehören u.a. Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder allgemeine Gefahren, von denen der Whistleblower an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfahren hat. Im Allgemeinen betrifft dies vor allem Vorgänge in der Politik, den Behörden und in Wirtschaftsunternehmen.

Die Koalitionsparteien hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die sogenannte EU‐Whistleblower‐Richtlinie rechtssicher und praktikabel umzusetzen. Die Bundesregierung hat diese Umsetzung mit einem Gesetzentwurf für einen besseren Hinweisgeberschutz auf den Weg gebracht. Hintergrund ist, dass Beschäftigte in Unternehmen und Behörden Missstände oftmals als erste wahrnehmen. Ihre Hinweise können dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Sie verdienten daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen oder sie davon abschrecken können.

Wichtigste Ziele des Gesetzentwurfes:

  • Gesetzlicher Rechtschutz für alle hinweisgebenden Personen

  • Vertrauensschutz durch diskrete Behandlung der Identität und der Meldung hinweisgebender Personen

  • Verbot von ungerechtfertigten Benachteiligungen wie Kündigung, Abmahnung, Versagung einer Beförderung oder Mobbing

  • Einrichtung von internen und externen Meldestellen, an die sich die Hinweisgebenden wenden können, um Rechtsschutz erhalten zu können

  • Vermeidung von Haftungsansprüchen und Imageschäden für Unternehmen und Behörden

Der Bundestag hat nun ein entsprechendes Gesetz mit einer Ergänzung beschlossen. Danach sollen die Schutzmechanismen auch für Meldungen gelten, die sich auf Äußerungen von Beamtinnen und Beamten beziehen, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen. Damit nimmt das Parlament ausdrücklich Bezug auf die Diskussion um den Umgang mit sogenannten „Reichsbürgern“ im öffentlichen Dienst.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. ; Bundestag online, Meldung v. (RD)

Fundstelle(n):
NWB QAAAJ-29464