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Update Anfechtungsrecht 2022
Teil 6: Neuausrichtung der Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung schreitet voran
In den fünf vorangehenden Beiträgen der Beitragsreihe wurden in Teil 1 bis 4 die Grundvoraussetzungen der Insolvenzanfechtung nach den §§ 129 ff. InsO und die Details der einzelnen Anfechtungstatbestände der §§ 130 bis 135 InsO dargestellt. Gegenstand des fünften Teils der Reihe waren übergreifende gesetzliche Regelungen und Einzelfragen des Bargeschäfts, der Anfechtung gegenüber dem Schuldner nahestehenden Personen, des für die Anfechtung maßgeblichen Zeitpunkts bei mehreren Insolvenzanträgen gegen denselben Schuldner sowie der Verjährung des Anfechtungsanspruchs und des Wiederauflebens der Ursprungsforderung des Anfechtungsgegners nach Erfüllung des Rückgewähranspruchs. Weitergeführt und – vorerst – komplettiert wird die Reihe mit den Entwicklungen in der Rechtsprechung des BGH im Jahr 2022, die einen nahezu vollständigen Ausfall der Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) kongruenter und inkongruenter Deckungen zur Folge haben könnte und bereits hat, soweit es um den Vollbeweis der Kenntnis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes nach § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO geht. Der BGH hat die schon 2021 eingeleitete Umgestaltung der Vorsatzanfechtung weiter vorangetrieben, so dass von den früheren Möglichkeiten der Anfechtung kongruenter und inkongruente...