Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
„Sanierungsabsicht der Gläubiger“ bei einem Schuldenerlass in einem Insolvenz- oder Restrukturierungsplan
Unwiderlegliche Beweisanzeichen für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals in § 3a Abs. 2 EStG
Der nachfolgende Beitrag geht der für die Sanierungspraxis bedeutsamen Frage nach, ob bei einem Schuldenerlass in einem Insolvenz- oder Restrukturierungsplan das Merkmal der Sanierungsabsicht der Gläubiger gem. § 3a Abs. 2 EStG stets erfüllt ist, insbesondere auch dann, wenn die Zustimmung durch einen Insolvenzgläubiger aufgrund einer Mehrheitsentscheidung der Insolvenzgläubiger „erzwungen“ wird.
Die Entscheidung des X. Senats des zum Merkmal der Sanierungsabsicht der Gläubiger gem. § 3a Abs. 2 EStG wirft die Fragen auf, ob dieses Merkmal dann vorliegt, wenn der Gläubiger innerhalb seiner Gruppe dem Insolvenz- oder Restrukturierungsplan zustimmt oder die Zustimmung des Gläubigers zum Insolvenz- oder Restrukturierungsplan aufgrund einer Mehrheitsentscheidung innerhalb seiner Gruppe oder gruppenübergreifend als erteilt gilt.
Diese Fragen stellen sich deshalb, weil das Merkmal der Sanierungsabsicht der Gläubiger nach dem BFH subjektiv aus Sicht des Gläubigers geprägt ist und mit ihm zum Ausdruck gebracht wird, dass es auf das Wissen und Wollen der Sanierung des Schuldners ankommt und eigennützige Motive des Gläubigers nicht bedeutsam sein dürfen.
Hinter dieser Rechtsprechung des BFH dürfte...