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BMF veröffentlicht FAQ zur Inflationsausgleichsprämie
[i]Jahn, NWB 46/2022 S. 3216Der neue § 3 Nr. 11c EStG regelt die Voraussetzungen der Steuerfreiheit der sog. Inflationsausgleichsprämie (IAP). Seit dem und bis zum können Arbeitgeber ihren Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuer- und abgabenfrei bis zu 3.000 €/Mitarbeiter als Bar- oder Sachlohn zahlen.
[i]FAQ zur InflationsausgleichsprämieAm hat das BMF die lange erwarteten FAQ zur IAP veröffentlicht. Damit hat das BMF die wichtigsten Anwendungsfragen der Praxis endlich unmittelbar selbst beantwortet und schafft damit eine Quelle, auf die man sich berufen kann. Der 24 Fragen umfassende Fragenkatalog zur IAP wurde [i]FAQ des BMF klären praktische Anwendungsfragenvom BMF zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder erarbeitet. Das BMF weist darauf hin, dass ergänzend die bereits bekannten FAQ „Corona“ (Steuern) gelten, die wichtige Praxishinweise zu den ähnlichen Regelungen des § 3 Nr. 11a (Corona-Prämie) und des § 3 Nr. 11b EStG (Corona-Pflegebonus) enthalten. Die IAP kann im Veranlagungszeitraum 2022 auch neben diesen steuerfreien Zusatzzahlungen gezahlt werden, eine Anrechnung findet nicht statt.
[i]Auch für aufeinander folgende oder nebeneinander bestehende DienstverhältnisseWichtig ist die Klarstellung, dass die IAP arbeitgeberbezogen ist, bei mehreren Dienstverhältnissen also ...