Beteiligung von Körperschaften an einer Mitunternehmerschaft
Ermittlung des verrechenbaren EBITDA und des maßgeblichen Gewinns unter Hinzurechnung nach § 8b KStG steuerfreier Einnahmen
Leitsatz
1. § 4h Abs. 3 Satz 1 EStG ist dahin auszulegen, dass bei einer Mitunternehmerschaft, an der nur Körperschaften beteiligt
sind, der „maßgebliche Gewinn” unter Berücksichtigung der Dividenden- und Veräußerungsgewinnfreistellung nach § 8b Abs. 1
KStG und § 8b Abs. 2 KStG zu ermitteln ist. Auch für Zwecke der Ermittlung des verrechenbaren EBITDA (§ 4h Abs. 1 Satz 1 EStG)
sind steuerfreie Einnahmen nach § 8b KStG hinzuzurechnen.
2. Ein anderes Ergebnis folgt weder aus dem Transparenzgedanken der Mitunternehmerschaft noch aus einer systematischen Auslegung
unter Einbeziehung der sog. Escape-Klausel.
3. Ob die Zinsschranke verfassungswidrig ist, konnte im Streitfall offenbleiben.
Fundstelle(n): DStRE 2023 S. 1028 Nr. 17 FR 2023 S. 413 Nr. 9 FR 2023 S. 418 Nr. 9 GStB 2023 S. 212 Nr. 6 JAAAJ-29436
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 11.10.2022 - 8 K 8034/21
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