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Einkommensteuer | Steuerliche Behandlung eines punktuell satzungsdurchbrechenden inkongruenten Vorabgewinnausschüttungsbeschlusses (BFH)
Ein punktuell
satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der
von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem
Gesellschafter angefochten werden kann, ist als zivilrechtlich wirksamer
Ausschüttungsbeschluss entgegen der Sichtweise der Finanzverwaltung () der Besteuerung zugrunde
zu legen. Ein Gesellschafter, an den nach einem solchen Beschluss kein Gewinn
verteilt wird, verwirklicht nicht den Tatbestand der Einkünfteerzielung gem. §
20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG (;
veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Der Kläger war in den Streitjahren 2012 bis 2015 zu 50 % an einer GmbH 1 beteiligt. Weiterer 50 %-Gesellschafter war eine GmbH 2, deren alle...