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Mietverhältnis | Miete bei coronabedingter Geschäftsschließung
Treffen die Mietvertragsparteien während der COVID-19-Pandemie Vereinbarungen zur Miethöhe, liegen die Voraussetzungen für eine Anpassung der Geschäftsgrundlage nicht mehr vor, wenn anschließend nachteilige Umstände eintreten, die auf der Pandemie beruhen. Insoweit genügt die konkret-individuelle Vorhersehbarkeit der Störung.
Im Rahmen eines Nachtrags zum Mietvertrag vom Mai 2020 erließ die Vermieterin eines Ladenlokals der Mieterin die Miete für die Monate April und Mai vollständig und reduzierte die Miete für die Monate Juni–September 2020. Beiden Parteien war bei dieser Vereinbarung bekannt, dass schon seit März 2020 die Pandemie zu weitreichenden Beschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens geführt hatte. In dieser Kenntnis wurden die...