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Bilanzierung | Rückstellung für Kundenkartenprogramm
Für die am Bilanzstichtag bestehende Verpflichtung des Unternehmers, die von seinen Kunden gesammelten Bonuspunkte bei künftigen Käufen einzulösen, ist eine Rückstellung zu bilden, die sich nach dem Wert der noch nicht eingelösten Bonuspunkte richtet.
Die Klägerin und ihre Tochter- sowie Partnerunternehmen gaben gemeinsam die A-Card heraus, mit der die Kunden Bonuspunkte sammeln konnten, die sie bei einem Folgekauf einlösen konnten. Für jeden Cent, den er beim Einkauf ausgab, erhielt der Kunde einen Bonuspunkt. Nach drei Jahren verfielen die gesammelten Punkte. Die Klägerin bildete zum eine Rückstellung i. H. von ca. 1,6 Mio. €, die das Finanzamt nicht anerkannte.
Der BFH [i]Ungewisse Verpflichtung hielt die Rückstellungsbildung für zwingend gem. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. mit § 5 Abs. 1 EStG. Die Klägerin war v...