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Track 07 | Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug für Outplacementberatung
Bezieht ein Unternehmer für einen von ihm angestrebten Personalabbau Leistungen von sog. Outplacement-Unternehmen, mit denen unkündbar und unbefristet Beschäftigte individuell insbesondere durch Bewerbungstrainings bei der Begründung neuer Beschäftigungsverhältnisse unterstützt werden sollen, ist der Unternehmer nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs aufgrund eines vorrangigen Unternehmensinteresses zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Erfreulich ist ein weiteres Urteil des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuer.
Ein Unternehmer ist – so der V. Senat des BFH – aufgrund eines vorrangigen Unternehmensinteresses zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er für einen von ihm angestrebten Personalabbau Leistungen von sog. Outplacement-Unternehmen bezieht.
Im Streitfall wurden unkündbar und unbefristet Beschäftigte individuell bei der Begründung neuer Beschäftigungsverhältnisse unterstützt – insbesondere durch Bewerbungstrainings. Ein ursprünglich nicht gewünschter Vorteil wurde ihnen aus unternehmerischen Gründen quasi aufgedrängt.
Unser Tipp an dieser Stelle lautet: Bei entsprechenden Gestaltungen, die Fragen oder Zweifel an der Leistungsempfängerschaft begr...