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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 11 | Entfernungspauschale: Keine Vergünstigung für öffentliche Verkehrsmittel bei Fahrten mit Taxis

Der BFH hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer auch dann seine Fahrten zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz nur in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten von der Steuer absetzen kann, wenn er ein Taxi nutzt. Ein Taxi ist nicht als öffentliches Verkehrsmittel i. S. des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG anzusehen. Der Gesetzgeber habe bei der Einführung der Ausnahmeregelung eine Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr vor Augen gehabt.

Auch das nächste Urteil ist zur Lohnsteuer ergangen. Der VI. Senat des BFH hat entschieden: Ein Arbeitnehmer kann auch dann seine Fahrten zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz nur in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen, wenn er ein Taxi nutzt.

Auf das Verfahren hatten wir Sie in unserer Juli-Ausgabe 2020 aufmerksam gemacht. Hintergrund ist die Regelung in § 9 Abs. 2 EStG. Dort heißt es: Durch die Entfernungspauschalen sind grds. sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte veranlasst sind. Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können jedoch darüber hinaus angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspa...

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