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IWB Nr. 24 vom

Entwicklungen im Europäischen Steuerrecht im ersten Halbjahr 2022

Prof. Dr. Adrian Cloer und Dr. Nicola van Lück

Frankreich übernahm im Januar 2022 zum 13. Mal den Ratsvorsitz der EU. Die Folgen der fortdauernden Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine forderten einige Aufmerksamkeit. Gleichwohl schaffte es der Vorsitz, steuerliche Akzente zu setzen und ließ die Umsetzung der Regeln der OECD zum Zwei-Säulen-Modell nicht schleifen. Die CO2-Grenzsteuer wurde verabschiedet. Zudem ging mit „DEBRA“ ein weiterer neuer Vorschlag von der EU-Kommission aus.

I. Entwicklungen im Rat Wirtschaft und Finanzen

Der französische Ratsvorsitz stand unter dem Motto „Aufschwung, Stärke, Zugehörigkeit“. Unter dem Aspekt Wirtschaft und Finanzen strebte Frankreich ausweislich seines Präsidentschaftsprogramms an, sich für die Einführung einer gerechteren und effizienteren Besteuerung einzusetzen. Dieses Vorhaben setzte der Rat mit Maßnahmen nach einer schnellen Umsetzung der im Oktober 2021 im Inklusive Framework der OECD vereinbarten globalen Mindeststeuer auf EU-Ebene um. Mit einem Richtlinienvorschlag zur Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes für multinationale Konzerne in der EU soll den Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit gegeben...

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