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WPK | Qualitätskontrolle und Risikobewertung nach § 55b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 WPO
Aus dem Berufsstand erhielt die WPK die Fragen, wie die eigene Risikobewertung der WP-Praxis nach § 55b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 WPO zur effizienten und zielgerichteten Durchführung der Qualitätskontrolle beitragen kann, welche Anforderungen an die Risikobewertung gestellt werden und wie die Risikobewertung zu dokumentieren ist. Zu diesen Fragen gab die WPK die folgende Auskunft: Grundlage für die Risikobewertung ist ein in der WP-Praxis implementierter Prozess, in dem die Qualitätsziele für diese Praxis definiert und bei ihr bestehende Qualitätsrisiken (Risiken, die die Erfüllung der Qualitätsziele gefährden können) identifiziert und bewertet werden. Oberstes Qualitätsziel der WP-Praxis S. 30wird es sein, gesetzliche Abschlussprüfungen den gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln entsprechend ab...