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BFH Urteil v. - VI R 162/81 BStBl 1984 II S. 587

Gesetze: EStG 1977 § 2 Abs. 7EStG 1977 §§ 11, 25, 42

Kein Abzug von Aufwendungen außerhalb des Zeitraums der unbeschränkten Steuerpflicht beim Lohnsteuer-Jahresausgleich

Leitsatz

Ist ein Steuerpflichtiger nur während eines Teils des Kalenderjahres in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, so umfaßt der Lohnsteuer-Jahresausgleich nur diesen Zeitraum. Aufwendungen, die der Steuerpflichtige außerhalb dieses Zeitraums getätigt hat, können beim genannten Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 587
SAAAA-91960

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 06.04.1984 - VI R 162/81

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