Erbschaftsteuer | Behandlung von (jungem) Verwaltungsvermögen und (jungen) Finanzmitteln bei Umwandlungsvorgängen (Oberste Finanzbehörden der Länder)
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Behandlung von (jungem) Verwaltungsvermögen und (jungen) Finanzmitteln bei Umwandlungsvorgängen sowie den Folgen von Umwandlungsvorgängen für die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens Stellung genommen ().
Im Einzelnen gehen die obersten Finanzbehörden auf die folgenden Punkte näher ein:
I. Entstehen jungen Verwaltungsvermögens durch Umwandlungsvorgänge
1. Verschmelzung
2. Auf- oder Abspaltung, Ausgliederung
3. Einbringungsvorgänge
Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft
Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft unter Begründung einer doppel-(oder mehr-)stöckigen Struktur
Einbringung durch Aufnahme von weiteren Gesellschaftern in eine Personengesellschaft
Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft
Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft
Aufnahme von weiteren Gesellschaftern in eine Kapitalgesellschaft
4. Formwechsel
Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft oder Formwechsel einer Personengesellschaft in eine andere Personengesellschaft
Formwechsel einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft
Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft
5. Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG
6. Anwachsung
Ausscheiden unter Fortbestand der Personengesellschaft
Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters
II. Junge Finanzmittel durch Umwandlungsvorgänge
1. Allgemeines
2. Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG
III. Folgen von Umwandlungsvorgängen für das vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG)
1. Bewertung des aufnehmenden Unternehmens
Das aufnehmende Unternehmen ist zuvor keiner Geschäftstätigkeit nachgegangen
Das aufnehmende Unternehmen ist zuvor bereits einer Geschäftstätigkeit nachgegangen
2. Bewertung des abgebenden Unternehmens
3. Einzelheiten zur Ermittlung der Betriebsergebnisse
Allgemeines
Besonderheiten bei der Ermittlung des Jahresertrags
Bewertung des jungen Betriebsvermögens i. S. d. § 200 Absatz 4 BewG
Den Volltext der gleich lautenden Erlasse finden Sie unter der DokIB NWB MAAAJ-28116. Ein Aufsatz zum Thema erscheint in Kürze in einer der nächste Ausgaben der NWB.
Quelle: NWB Datenbank (il)
Fundstelle(n):
NWB IAAAJ-28515