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BFH Urteil v. - IV R 30/80 BStBl 1984 II S. 480

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4

Nach Kommunalabgabengesetz von Grundstückseigentümern erhobene Beiträge zur Errichtung einer Fußgängerzone sind keine sofort abziehbaren Betriebsausgaben

Leitsatz

Der nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes vom (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1973, 41) vom Grundstückseigentümer erhobene Beitrag zur Schaffung einer Fußgängerzone ist keine sofort abzugsfähige Betriebsausgabe (Anschluß an das , BFHE 137, 55, BStBl II 1983, 111).

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 480
TAAAA-91938

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BFH, Urteil v. 26.01.1984 - IV R 30/80

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