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BFH Urteil v. - VIII R 167/78 BStBl 1983 II S. 111

Gesetze: EStG §§ 9, 21

Die auf Grund eines Kommunalabgabengesetzes von Grundstückseigentümern erhobenen Beiträge zur Schaffung einer Fußgängerzone sind nachträgliche Anschaffungskosten für den Grund und Boden

Leitsatz

Der nach § 8 KAG NW vom (GVBl NW 1969, 712) vom Grundstückseigentümer erhobene Beitrag zur Schaffung einer Fußgängerzone ist nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 111
MAAAA-91787

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BFH, Urteil v. 16.11.1982 - VIII R 167/78

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