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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 8 AY 55/21

Gesetze: § 10a Abs 1 S 1 AsylbLG; § 2 Abs 1 AsylbLG; § 3 AsylbLG; § 60a AufenthG; § 61 Abs 1d AufenthG; Art 29 EUV 604/2013; RBEG 2017; § 27a Abs 4 S 1 Nr 1 SGB; § 28 Anl SGB XII; § 130 Abs 1 S 1 SGG; § 86 SGG

Leitsatz

Leitsatz:

1. Durch einen allein passiven Widerstand gegen eine Abschiebungsmaßnahme (hier die Erklärung am Flughafen, nicht zur Ausreise bereit zu sein) wird die Aufenthaltsdauer in Deutschland nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst iSd § 2 Abs. 1 AsylbLG.

2. Der Aufenthalt im sog. offenen Kirchenasyl, um eine Überstellung nach der Dublin-III-VO abzuwenden, stellt keine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer in Deutschland nach § 2 Abs 1 AsylbLG dar (Anschluss an - juris).

Fundstelle(n):
ZAAAJ-28304

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 03.11.2022 - L 8 AY 55/21

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