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Der Entwurf zu den 2. amendments des IFRS-for-SMEs-Standards
Im Unterschied zu den 1. amendments zum IFRS-SME werden die zur Diskussion stehenden 2. amendments deutlich umfassender und tiefgehender sein. Zum einen wirken sich – abgesehen von redaktionellen Änderungen – die Änderungsvorschläge auf 30 der 35 Abschnitte des ED-IFRS-SME aus, wobei einige dieser Abschnitte – in weitgehender Anlehnung an die korrespondierenden IFRS-Regelungen – komplett neu gefasst werden. Zu den wesentlichen materiellen Änderungen, die der ED-IFRS-SME enthält, zählen insbesondere:
die praktisch vollständige Übernahme des conceptual framework (2018) in den ED-IFRS-SME 2 (bei gleichem Status wie in der IFRS-Rechnungslegung),
die weitgehend unveränderte Übernahme der Regelungen des IFRS 13 in ED-IFRS-SME 12,
die Übernahme des zwar mit zahlreichen, jedoch vergleichsweise wenig weitreichenden (größtenteils auf Wesentlichkeits- beziehungsweise Signifikanzüberlegungen beruhenden) Ausnahmeregelungen umgesetzten Erlösrealisierungsmodells des IFRS 15 in ED-IFRS-SME 23,
die ebenso fast vollständige Übernahme des IFRS 10 zur Konsolidierung und auch des IFRS 3 zur Abbildung der Unternehmenszusammenschlüsse in ED-SME 9 und 19,
die Umsetzung des „vereinfachten“ Wertminderungsmodells für die zu fortgeführten ...