BFH - V B 75/22 Verfahrensverlauf - Status: anhängig
Ablaufhemmung; Außenprüfung; Erweiterung
Rechtsfrage
Greift die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO, wenn die Erweiterung der Außenprüfung erst nach der Unterlagenaufforderung bekannt gegeben wird?
Gesetze: AO § 171 Abs 4
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 27.11.2022): EFG 2022, 1488 , Nichtzulassungsbeschwerde
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
DAAAJ-28025