BFH  - V B 75/22 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Ablaufhemmung; Außenprüfung; Erweiterung

Rechtsfrage

Greift die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO, wenn die Erweiterung der Außenprüfung erst nach der Unterlagenaufforderung bekannt gegeben wird?

Gesetze: AO § 171 Abs 4

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 27.11.2022): EFG 2022, 1488 , Nichtzulassungsbeschwerde

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
DAAAJ-28025