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USt direkt digital Nr. 1 vom Seite 15

Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Saldierung der Vorsteuer

Carsten Timm

In seinem zur Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Saldierung der Vorsteuer bezieht sich das BMF auf das (NWB PAAAI-62446) und nimmt hierzu nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Stellung.

I. Hintergrund

Der BFH hatte mit entschieden, dass die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG einen ursprünglichen Vorsteuerabzug voraussetzt. In dem zugrundeliegenden Fall hatte die Verkäuferin eines Grundstücks anteilig zur Umsatzsteuer optiert. Die Käuferin erklärte jedoch weder unter das Grunderwerbsteuergesetz fallende Eingangsumsätze (§ 13b Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UStG), noch korrespondierende Vorsteuern i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG.

Aufgrund einer Nutzungsänderung innerhalb des Berichtigungszeitraums nahm das Finanzamt eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG vor. Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg. Der BFH wies die Revision als unbegründet zurück und entschied, dass der ursprüngliche Vorsteuerabzug vorgelegen habe, auch wenn eine entsprechende Erklärung in der Steueranmeldung nicht erfolgt sei. Entscheidend sei die nach § 157 Abs. 1 Satz 2 AO festgesetzte Steuer. Ein Vorsteuerabzug könne sich in den Fällen des § 13b UStG aus einer (in der Steueranmeldung...

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