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Unternehmereigenschaft bei eBay Geschäften
Die Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG setzt – anders als beispielsweise eine gewerbliche Tätigkeit – keine Gewinnerzielungsabsicht voraus. Allerdings setzt das UStG eine nachhaltige Betätigung voraus. Die Frage, wann die Grenze zur Nachhaltigkeit überschritten ist, ist nicht immer leicht zu beantworten. Bei eBay sind dabei die Anforderungen in der Vergangenheit nicht allzu hoch gewesen. In vorliegenden Fall hat sich der BFH neben dieser Frage auch mit weiteren umsatzsteuerrechtlichen Problemen bei der Veräußerung von Gegenständen auf einer Internetplattform auseinandergesetzt.
I. Leitsätze (amtlich)
1. Die Gegenleistung ist in Entgelt und Steuerbetrag aufzuteilen.
2. Veräußert ein Verkäufer auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über die Internetplattform „eBay“, liegt eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich unternehmerische Tätigkeit i. S. des § 2 Abs. 1 UStG vor.
3. Die Aufzeichnungspflichten gemäß § 25a Abs. 6 Satz 1 UStG gehören nicht zu den materiellen Voraussetzungen der Differenzbesteuerung. Ein Verstoß gegen die Aufzeichnungspflichten führt deshalb nicht grundsätzlich zur Versagung der Differenzbesteuerung.
II. Sachverhalt
In den Jahren 2009 bis 2013 bot die Klägerin auf der ...