Online-Nachricht - Donnerstag, 01.12.2022

Gesetzgebung | Sanktionsdurchsetzung verbessert (hib)

Beim Kauf von Immobilien darf in Zukunft nicht mehr mit Edelmetallen wie Gold und Silber und mit Diamanten bezahlt werden. Der Finanzausschuss des Bundestags fügte in seiner Sitzung am eine entsprechende Vorschrift sowie weitere Änderungen in den von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Entwurf eines zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (BT-Drucks. 20/4326) ein.

Dem Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu. Die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion lehnten ab, die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Ein Verbot der Barzahlung bei Immobiliengeschäften war bereits im Ursprungsentwurf enthalten. Eine weitere Maßnahme zur besseren Sanktionsdurchsetzung besteht in der Einrichtung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene. Dort soll auch eine Hinweisannahmestelle eingerichtet werden. Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung soll im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen angesiedelt werden, um Synergieeffekte vor allem zwischen der Sanktionsdurchsetzung und der Geldwäschebekämpfung zu erzielen. Aus Effizienzgründen soll die Zentralstelle zunächst an eine bestehende Behörde angegliedert werden. Im späteren Verlauf soll sie in die neu zu errichtende Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität überführt werden.

Die SPD-Fraktion erklärte, die neue Struktur solle bald beschlossen werden, um 2024 starten zu können. Zeitnah umgesetzt werden solle auch die Schaffung eines Transaktionsregisters. Das Vorhaben sei in diesem Entwurf aber noch nicht enthalten.

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte das Barzahlungsverbot und das Verbot der Bezahlung mit Edelmetallen und Diamanten. Damit werde eine Regelungslücke geschlossen. Das Grundproblem sei aber nicht gelöst, und das sei die Behördenstruktur. An der Schaffung der Zentralstelle hatte es in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf massive Kritik von Sachverständigen gegeben. Die Experten hätten darauf hingewiesen, dass es nicht sinnvoll sei, eine Zentralstelle einzurichten, die auf Amtshilfe anderer Behörden angewiesen sei, argumentierte die CDU/CSU-Fraktion.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete den Gesetzentwurf als wichtigen Schritt zur besseren Sanktionsdurchsetzung. Der Kampf gegen Geldwäsche könne damit intensiviert werden.

Auch die FDP-Fraktion sprach von einem großen Anliegen, Geldwäsche zu bekämpfen und Sanktionen durchzusetzen. Kein vernünftiger Mensch könne erklären, warum Immobilien bisher noch mit Bargeld bezahlt werden könnten.

Die AfD-Fraktion verwies darauf, dass die Behörden zur Geldwäschebekämpfung nicht richtig funktionieren würden. Außerdem sei der Begriff des Oligarchen nicht genau definiert. Es werde mit dem Gesetz ein scharfes Schwert geschaffen, und es stelle sich die Frage, wer „der nächste Oligarch“ sei.

Dass die Durchsetzung von Sanktionen gegen Oligarchen schleppend verlaufe, beklagte die Fraktion Die Linke. Jetzt würden zwar wichtige Lücken geschlossen, aber an anderen Stellen bleibe der Gesetzentwurf hinter dem, was notwendig sei, zurück.

Von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drucks. 20/4314). Die CDU/CSU wollte sanktionierte russische Oligarchen schnellstens wirksam zur Verantwortung ziehen. Außerdem forderte sie die Einrichtung einer Zollpolizei. Auf Zustimmung stieß dagegen ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, in dem unter anderem die Schaffung einer Immobilientransaktionsdatenbank gefordert wird, damit die zuständigen Behörden im Bereich der Sanktionsdurchsetzung und Geldwäschebekämpfung einen volldigitalen Zugriff auf aktuelle Daten bekommen.

Quelle: hib, heute im bundestag Nr. 706/2022 (RD)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAJ-27799