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BFH Urteil v. - VI R 180/82 BStBl 1984 II S. 110

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 12 Nr. 1

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind dann keine Werbungskosten, wenn es sich um ein sog. Durchgangszimmer handelt

Leitsatz

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn das Arbeitszimmer durchquert werden muß, um andere, privat benutzte Räume der Wohnung zu erreichen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 110
MAAAA-91881

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 18.10.1983 - VI R 180/82

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