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AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge
(1) Bei summarischer Prüfung bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge (entgegen BFH, Beschlüsse vom - VII B 69/21 (AdV), und vom - V B 4/22 (AdV), NWB FAAAJ-17957). (2) Aus unionsrechtlichen Grundsätzen (Äquivalenz-, Effizienz-, Verhältnismäßigkeits- und Neutralitätsprinzip) folgen ebenfalls keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge (Anschluss an (AdV), NWB FAAAJ-17957, Rz. 33 ff.; Bezug: § 240, § 238, § 233a, § 227, § 218 Abs. 2 AO; § 69 FGO; § 38 Abs. 2 EStG; § 14 UStG; Art. 3 Abs. 1, Art. 100 GG).