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Umsatzsteuer | Anforderungen an eine entgeltliche Nutzungsüberlassung
(1) Bei einem jährlichen Pachtentgelt von 1 € und erheblichen Aufwendungen auf den Pachtgegenstand tritt die Entgeltverpflichtung so sehr in den Hintergrund, dass der Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Entgelt gelöst ist. Der „Verpächter“ ist dann aus Eingangsleistungen für den so überlassenen Gegenstand nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. (2) Hieran ändert sich nichts dadurch, dass die Vertragsparteien später das Pachtentgelt auf 10.000 € erhöhen, aber diese Pachterhöhung zugleich durch eine Zuschusserhöhung ausgleichen (Bezug: § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG; Art. 9 MwStSystRL; § 126a FGO).
Der BFH bestätigte damit im Ergebnis die Vorinstanz (, NWB TAAAH-45938, EFG 2020 S. 687), die bei Verpachtung eines defizitären Schwimmbads durch eine Kommune gegen ein nu...