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Einkommensteuer | Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung eines sog. Mobilheims
(1) Gebäude auf fremdem Grund und Boden, die (isoliert) veräußert werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. (2) Ein Gebäude auf (langfristig) angemietetem Grundbesitz stellt kein grundstücksgleiches Recht i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG dar. (3) Ein Mobilheim ist ein anderes Wirtschaftsgut i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. (4) Als Gebäude (im bewertungsrechtlichen Sinne) wird es nicht von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG privilegiert. Die Norm ist auf Gegenstände des täglichen Gebrauchs in Gestalt von beweglichen Wirtschaftsgütern gerichtet (Bezug: § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 EStG).
Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG sind private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2 EStG) Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung...