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Berücksichtigung der Inflation beim Rententrend anlässlich der Bewertung von Pensionsrückstellungen
I. Sachverhalt
Die A GmbH hat Mitarbeitern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt. Alle drei Jahre prüft A, ob die Betriebsrenten nach § 16 Abs. 1 BetrAVG anzuheben sind; von § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG (pauschale jährliche Anpassung um 1 %) bzw. von § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG (Begrenzung auf den Anstieg der Nettolöhne) macht A nicht Gebrauch. Die letzte Anpassung erfolgte zum ; die nächste Anpassung ist zum vorzunehmen.
II. Fragestellung
Wie ist die aktuell hohe Inflation bei der Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss der A zum zu berücksichtigen?