Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Währungsumrechnung bei Einstellung der Aktivitäten einer Einheit
I. Einführung
Die Aufstellung des Abschlusses einer (selbstständigen) Berichtseinheit erfolgt in der funktionalen – durch das primäre operative Umfeld bestimmten – Währung. Geschäftsvorfälle, die in einer abweichenden Währung vollzogen werden, sind daher für die Aufnahme in die Bestands- und Stromgrößenrechnung umzurechnen. Nach Erfassung zum Transaktionskurs sind – das Vorliegen einer Hochinflation ausgeklammert – bestehende
monetäre Posten mit dem Kurs zum (Bilanz-)Stichtag umzurechnen, eine sich einstellende Kursdifferenz ergebniswirksam zu vereinnahmen und
nicht-monetäre Posten mit dem Erstverbuchungskurs fortzuführen.
Eine Wechselkursanpassung ist nicht nur für einzelne, von der funktionalen Währung abweichende Geschäftsvorfälle erforderlich, sondern kann auch für die Darstellung des Abschlusses in einer abweichenden Berichtswährung erfolgen. Für die Übersetzung (translation) in eine abweichende (Berichts-)Währung sind
mit Ausnahme des Eigenkapitals, welches mit den Einstandskursen zu übersetzen ist, alle Bestandsgrößen mit dem Kurs zum (Bilanz-)Stichtag umzurechnen (IAS 21.39(a)),
die Stromgrößen mit dem Transaktionskurs (vereinfachend bei geri...