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BFH Urteil v. - VI R 39/81 BStBl 1983 II S. 712

Gesetze: EStG 1977 § 3 Nr. 62EStG 1977 § 10 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b) aa)AnVNG § 8 Abs. 1

§ 3 Nr. 62 Satz 2 EStG ist auch dann anwendbar, wenn der Antrag auf Befreiung des Arbeitnehmers von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vom Arbeitgeber gestellt worden ist

Leitsatz

Sind die leitenden Angestellten eines Unternehmens auf Antrag des Arbeitgebers nach § 8 Abs. 1 AnVNG für den Fall von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit, daß ihnen eine lebenslängliche Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen vom Arbeitgeber zugesagt wird, so sind die von diesem in vollem Umfang übernommenen Beiträge an die Angestelltenversicherung auch dann nach § 3 Nr. 62 Satz 2 EStG steuerfrei, wenn die Leistungen aus der Rentenversicherung später auf die betrieblichen Versorgungszahlungen angerechnet werden sollen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 712
SAAAA-91866

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 20.05.1983 - VI R 39/81

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