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Finanzgericht Münster Urteil v. - 5 K 3950/07 U EFG 2010 S. 1827 Nr. 21

Gesetze: RL 77/388/EWG Art. 5 Abs 6RL 77/388/EWG Art. 6 Abs 2 Buchst a UStR Abschn 12 UStG § 3 Abs 9a Nr 2

Umsatzsteuer:

Aufwendungen für Betriebsausflüge als unentgeltliche Wertabgaben an Arbeitnehmer

Leitsatz

Für die Frage, wann bei einer Betriebsveranstaltung die Befriedigung des privaten Bedarfs von betrieblichen Zwecken überlagert wird, ist die Rechtsprechung des BFH zur lohnsteuerrechtlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen heranzuziehen. Danach waren Aufwendungen in Höhe von 200,-- bis 250,-- EUR pro Mitarbeiter nicht im überwiegenden Arbeitgeberinteresse, sondern stellten umsatzsteuerpflichtige unentgeltliche Wertabgaben an Arbeitnehmer dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1827 Nr. 21
EAAAD-45044

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Finanzgericht Münster, Urteil v. 06.05.2010 - 5 K 3950/07 U

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