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Mehrwertsteuerliche Fallstricke bei grenzüberschreitenden Projekten im Anlagenbau - Teil 3
Besonderheiten bei Projekten im Drittland
In der Maschinen- und Anlagenbaubranche gehören projektbezogene Tätigkeiten im Ausland zum Geschäftsalltag. Erhält man als deutscher Unternehmer einen Auftrag aus dem Ausland, muss man sich zwangsläufig mit der Frage beschäftigen, wie der Umsatz aus mehrwertsteuerlicher Sicht im Projektland zu beurteilen ist. In diesem dritten und letzten Teil der Beitragsreihe geht es um die mehrwertsteuerlichen Besonderheiten, die ein Unternehmer bei Projekten in einem EU-Drittland zu berücksichtigen hat.
Jeder Drittstaat entscheidet souverän, ob und wenn ja, wie er die Mehrwertbesteuerung vornimmt.
Der Leistende hat für jeden Drittstaat zu prüfen, ob eine mehrwertsteuerliche Registrierung notwendig ist, ob diese überhaupt praktisch möglich ist, ob Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und wie sichergestellt wird, dass etwaige Eingangssteuern nicht in die Projektkosten laufen.
Dazu kommen lokale Besonderheiten in den einzelnen Drittstaaten, die ebenfalls im Einzelfall und für jedes Projektland gesondert geprüft werden müssen.